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News

28.04.2010 - Wesel

„Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege (IHK)“ ab Juni 2010 im CJD Wesel

Das CJD Institut für Weiterbildung NRW bietet in Wesel ab Juni 2010 zum 7. Mal die berufsbegleitende Weiterbildung zum „Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege“ an. Neben der Vorbereitung auf die IHK-Prüfung kann der Teilnehmende gleichzeitig ein trägerinternes Zertifikat zur „Verantwortlichen Pflegefachkraft“ nach § 71 SGB XI erlangen.
 
Die Weiterbildung zum Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege ist eine Chance, als Alten- oder Krankenpfleger beruflich aufzusteigen. Sie bietet sich aber auch für Verwaltungsangestellte an, die in Pflegeeinrichtungen arbeiten und die Möglichkeit zu einem beruflichen Aufstieg suchen. Die Fachwirtausbildung kann - je nach ursprünglicher Ausrichtung des Tätigkeitsfeldes – sowohl eine Verlegung in den organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Bereich als auch eine Erweiterung der schon erworbenen Kenntnisse mit qualifiziertem Nachweis bedeuten.
 
Das spätere Tätigkeitsfeld kann in der Leitung von Einrichtungen der Alten- & Krankenpflege wie auch in der Leitung von Betrieben liegen, die über Teilbereiche der Alten- und Krankenpflege verfügen. Ebenso können Fachwirte ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der Kurzzeitpflege übernehmen.

 

Eine Erweiterung der Kenntnisse u.a. in den Bereichen: Recht, Organisation, Betriebswirtschaft, Marketing, Personalwirtschaft und Qualitätsmanagement ist für eine Führungs- bzw. Pflegekraft heutzutage unabdingbar und sichert die Position im Unternehmen sowie das Unternehmen selber.
Wer an dieser Weiterbildung im CJD Wesel teilnimmt hat die Möglichkeit, die Lehrgangskosten über öffentliche Gelder (mit) zu finanzieren.
So kann z.B. auf die staatlichen Zuschüsse von Meister-Bafög oder Bildungsscheck zugegriffen werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen und einkommensunabhängig sind.

Als FachwirtIn kann man auch ohne Hochschulreife und ohne weitere Prüfung ein Studium an einer Fachhochschule in NRW beginnen. Die Rechtgrundlage dafür ist die "Verordnung über den Zugang zu einem Fachhochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte" vom 8. März 2010. 

 
Gerne bieten wir Ihnen weitergehende Informationen an!




Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Jennifer Engels
jennifer.engels@cjd.de
0281 3387938

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