Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation

Dauer/Laufzeit
320 UE (Präsensphasen, schriftliche Arbeiten u. Abschlusskolloquium)

In der Ausbildung von Menschen mit Behinderung muss sichergestellt werden, dass eingesetzte Fachkräfte über spezielle rehaspezifische Qualifikationen verfügen, um die Ziel­gruppe angemessen ausbilden zu können und dadurch die Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.

Im Zuge der Verabschiedung der Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behin­derte Menschen gemäß § 66 BBiG/ § 42m HwO durch den Hauptausschuss des BiBB müssen AusbilderInnen nach § 6 Abs. 2 dieser Regelung eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation mit einem Umfang von 320 UE nachweisen können.

Dieses Qualifizierungsangebot wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Erziehungswissenschaften und Psychologie der Universität Siegen unter Berücksichtigung der abzudeckenden Kompetenzfelder entwickelt. 

Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder Reha Zusatz Reha 320

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