GewaltschutzbeauftragtE für soziale Einrichtungen
Die Fortbildung ist geeignet, Fachkräfte in allen Bereichen der Eingliederungshilfe zu GewaltschutzbeauftragtEn fortzubilden. Zugangsvoraussetzungen sind eine (pädagogische) Ausbildung/ Studium und eine mind. dreijährige Berufserfahrung im jeweiligen Bereich. Typischerweise sind „GewaltschutzbeauftragtE“ als Berater*innen innerhalb eines Gewaltschutznetzwerkes in ihrer Region tätig. In der jeweils eigenen Einrichtung sind sie als Multiplikator*innen für Wahrnehmung von Gewalt und als Beratung hinsichtlich von Schutzkonzept und Gewaltprävention tätig.
Zielgruppe:
Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen, die über eine (pädagogische) Ausbildung/ Studium und eine mind. dreijährige Berufserfahrung im jeweiligen Bereich verfügen.
Inhalte:
Die Fortbildung wird bundesweit und daher virtuell angeboten; die Seminare finden von 09.00-16.30 Uhr statt (auch bei mehrtägigen Modulen). Die Fortbildung beinhaltet sechs Module. Dabei ist M 5 der Erstellung der Facharbeit gewidmet. M 6 dient dem Fortbildungsabschluss und der zukünftigen Netzwerkarbeit.
- Modul 1: Start der Fortbildung; Die Schutzbeauftragte als Berater*in - Rolle der GewaltschutzbeauftragtEn
- Modul 2: Gewalt in Einrichtungen der Fachbereiche
- Modul 3: Konkrete Maßnahmen gegen Gewalt in Einrichtungen der Fachbereiche
- Modul 4: Rechtliche Grundlagen für den Gewaltschutz in den Einrichtungen der Fachbereiche
- Modul 5: Meine Arbeit als GewaltschutzbeauftragtE
- Modul 6: GewaltschutzbeauftragtE: Netzwerkarbeit und Reflexion
Die Fortbildung umfasst 64 UE à 45 min. Davon finden 56 UE in virtuellen Seminaren statt. 8 UE sind der Abschlussarbeit gewidmet. Diese wird begutachtet und in M 6 besprochen.
Ort: | Termin: | Referent: | Kosten: |
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virtuell | 19.05.2025 bis 30.10.2025 09:00-16:30 Uhr | erfahrene FachdozentInnen des CJD IfW NRW | € 749,00 |
Anmeldung und Information Moers
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Susanne Lepczynski
fon 02841 1409-661
E-Mail