Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge, Veranstaltungen und Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen des CJD e.V.
Mit der Anmeldung werden die folgenden "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" anerkannt. Im nachfolgenden Text steht " Seminar" für jegliche Art von Lehrgängen, Veranstaltungen und Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. Präsenzseminare finden ggf. im virtuellen Klassenraum oder im online Lernen statt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
1 Anmeldung
Die Anmeldung zum Seminar ist in Textform vorzunehmen, sie kann online über das Anmeldeformular übermittelt werden. Für jedes Seminar ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Seminare mit mehreren Teilen können, sofern nicht anders ausgewiesen, nur als Ganzes gebucht werden.
Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom CJD e.V. in Textform bestätigt wurde. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt der CJD e.V. dies dem Anmeldenden mit.
Betrifft nur CJD Mitarbeitende im Arbeitsverhältnis: Das vorherige Einverständnis des Vorgesetzten zur Teilnahme wird vorausgesetzt. Liegt dieses nicht vor, haftet der Teilnehmer für alle Belange im Rahmen der Anmeldung.
Betrifft nur Honorarkräfte im CJD e.V.: Honorarkräfte tragen die Kosten für Teilnahme, Anreise und Verpflegung, bzw. regeln vor Anmeldung die Kostenübernahme.
2 Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen in Textform vereinbart werden, ist die Zahlung mit Stellung der Rechnung fällig. Bei verspäteter Zahlung kann der CJD e.V. den Teilnehmer vom Seminar ausschließen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter zu erfolgen. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen sind in den Seminarentgelten nicht enthalten, soweit nicht anders ausgewiesen.
3 Stornierung der Anmeldung
Eine Stornierung der Anmeldung ist in Textform vorzunehmen. Bei Stornierungen bis drei Wochen vor Seminarbeginn wird eine Verwaltungsgebühr i.H.v. € 15,00 pro Teilnehmer fällig.
Ab drei Wochen vor Seminarbeginn fallen Stornierungskosten in folgender Höhe und Staffelung an:
- 3 Wochen bis 1 Woche vor Beginn: 50 %
- ab einer Woche vor Beginn: 100 %
Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, fallen keine Stornierungskosten oder Verwaltungsgebühren an. Für Seminare mit mehreren Abschnitten gelten für jeden Abschnitt die vorgenannten Bedingungen, bzw. die Nichtinanspruchnahme einzelner Seminareinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
Kosten bei Dritten, die aufgrund der Stornierung des Teilnehmers dem CJD e.V. entstehen (z.B. Kosten für Übernachtung, Verpflegung, etc.) und durch den CJD e.V. an Dritte zu zahlen sind, sind vom Teilnehmer dem CJD e.V. zu erstatten.
4 Datenspeicherung
Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden gespeichert und zu Zwecken der Vertragserfüllung nach gesetzlicher Vorgabe verarbeitet.
Es gilt die Datenschutzerklärung des CJD e.V., einsehbar unter https://www.cjd.de/fussbereich/datenschutz/
5 Absage / Änderung von Seminaren
Der CJD e.V. behält sich vor bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die es nicht zu vertreten hat, Seminare zu verschieben bzw. abzusagen. Die bereits angemeldeten Teilnehmer werden in dem Fall benachrichtigt. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Änderungen bzw. Verschiebungen hinsichtlich der Termine, des Programmablaufs, der Inhalte, des Dozenteneinsatzes und bei Irrtum bleiben vorbehalten.
Soweit der Gesamtzuschnitt eines Seminares nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel des Dozenten und / oder die Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.
6 Ausschluss von der Teilnahme
Der CJD e.V. ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch des CJD e.V. nach Ziffer 3 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
7 Haftung
Die Haftung des CJD e.V. für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des CJD e.V. oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Dieser Ausschluss gilt nicht, sofern es sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit handelt, oder es sich um die Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Hauptpflichten / Kardinalspflichten), handelt. Der Teilnehmer ist während des Zeitraums des Seminars im Rahmen des gesetzlichen Unfallversicherung über den CJD e.V. versichert.
Der Teilnehmer haftet für seine persönlichen Gegenstände. Der CJD e.V. übernimmt keine Haftung bei deren Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Der Teilnehmer haftet zudem für die vom ihm schuldhaft verursachte Schäden, Unfälle, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl gegenüber des CJD e.V. oder Dritten.
8 Rückzahlungsverpflichtung bei Beendigung des Dienstverhältnisses (betrifft nur CJD Mitarbeitende)
Hier gilt § 3a Fort- und Weiterbildung der AVR.DD oder die jeweilige zwischen dem Mitarbeiter und dem CJD e.V. getroffene vertragliche Regelung.
9 Urheberrecht
Die Arbeitsunterlagen, die der CJD e.V. den Teilnehmenden zur Verfügung stellt, dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung vervielfältigt oder verbreitet werden. das Urheberrecht steht dem CJD e.V. oder den durch ihn beauftragten Dritten zu.
10 Urheberrecht
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis. Beides gilt nur dann nicht, wenn eine vorrangige ausdrückliche Individualabrede vorliegt.
11 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Regelungen unwirksam sein, berührt dies die übrigen wirksamen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Regelung rechtlich, tatsächlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung unverzüglich zu treffen. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.
12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und vereinbarter Gerichtsstand ist Berlin.